AGB
Allgemeines:
Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine Bootsbeherrschung im leichten Wildwasser I-II und ausreichende Schwimmkenntnisse, ebenso die volle körperliche Gesundheit und eine ausreichende körperliche Fitness und Ausdauer, die für die Bewältigung der 45km bzw. 14km langen Strecke notwendig sind.
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden, auch nicht gegenüber Dritten.
Jeder Teilnehmer hat eine Schwimmweste die den ICF-Regeln entspricht zu tragen!! Ebenso Pflicht ist ein Helm und geeignetes Schuhwerk. Für alle Flachwasserboote besteht eine Spritzdeckenpflicht. Alle Boote müssen mit Auftriebskörpern ausgestattet sein.
Die gegenseitige Hilfe bei Unfällen ist Pflicht. Anweisungen der Start- und Streckenposten ist Folge zu leisten.
Nach der Anmeldung, bei Bezahlung des Nenngeldes, wird eine Startnummer ausgehändigt, die während des Rennens sichtbar getragen werden und am Ende des Rennens im Ziel dem Veranstalter zurückgegeben werden muss. (Bei Zweier-Booten und Mannschaftsbooten wird nur eine Startnummer ausgegeben) Eine Rückerstattung des Nenngeldes aus welchem Grund auch immer kann nicht erfolgen (auch nicht bei Absage des Wettbewerbs aus Gründen höherer Gewalt).
Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rennstrecke bzw. die umliegende Landschaft so gering wie möglich belastet wird.
Strecke:
Die Rennstrecke ist die frei fließende Mur zwischen Großlobming und Leoben mit einigen Stellen
mit leichtem Wildwasser I-I+
Die Marathonstrecke für Kajaks und Kanadier führt über 45 km von Großlobming bei Zeltweg bis Leoben mit einer Portage bei der Murinsel bei St. Michael (km 31).
Die Halbmarathonstrecke für Rafts, SUPs und Tourenboote führt über 14 km von St. Michael bis Leoben.
Die verpflichtende Portage bei der Murinsel bei St. Michael hat eine Länge von ca. 200 m, die Ausstiegsstelle und die Einstiegsstelle sind besonders gekennzeichnet und die Laufstrecke ist abgegrenzt. Sie muss von allen Wettkämpfern mit dem Boot durchlaufen werden.
Ausgenommen Parasportler in Abstimmung mit der Rennleitung.
Die verpflichtende Portage ist Kontrollstation und bietet zugleich die Möglichkeit einer Versorgung der Teilnehmer.
Bootskategorien:
Für eine gesonderte Kategorienwertung müssen jeweils mindestens 6 Boote am Start sein, ansonsten werden sie der nächst höherwertigen Kategorie zugeschlagen.
Internationale Renngemeinschaften (K2, C2, SUP MEGA & Raft) sind zugelassen.
Wettbewerbs - Preise
Challenge-Sieger (Boot, das der Mittelzeit am nächsten kommt)
Jeweils 1, 2 & 3. Platzierung für jede Kategorie der Österr. Meistersch.
Tagesbestzeit Männer.
Tagesbestzeit Frauen.
Mini Maraton: 1, 2, & 3. Plazierung.
Start:
Der Start erfolgt als Le Mans Massenstart gruppenweise von der gekennzeichneten Startlinie.
Die Boote sind den Anordnungen bzw. Kennzeichnungen folgend vorher am Ufer aufzulegen.
Wettkampfregeln und Verhalten:
Es gelten des weiteren die ICF - Wettkampfregeln.
Unfaire oder gefährliche Aktionen jeglicher Art gegenüber anderen Teilnehmern führen zur sofortigen Disqualifikation.
Missachtung der Sicherheitsregeln hat Disqualifikation zur Folge, ebenso die Missachtung der Portage.
Grobfahrlässige Gemeingefährdung hat ebenfalls Disqualifikation zur Folge.
Fehlstarts und Abkürzung der Portage wird mit Zeitstrafen (Penalty) geahndet.
In Zweifelsfällen entscheidet das eingerichtete Schiedsgericht über Strafe oder Disqualifikation.
Bei vorzeitiger/ unvorhergesehener Beendigung des Rennens ist der Veranstalter oder der nächste Streckenposten zu informieren.
Hilfsmittel:
Die Teilnehme am Sportbewerb erfolgt ausschließlich durch menschliche Muskelkraft und aus diesem Grund ist die Verwendung von Hilfsmittel (demonstrative Aufzählung: Motor - Unterstützung Rollen am Kajak befestigt für die Tragepassagen, Doping etc.) sowie die Inanspruchnahme von Fremdhilfen (demonstrative Aufzählung: Anschieben, Ziehen, Mitfahren, Begleiten, Tempo machen, Tragen helfen usw.) jeglicher Art strengstens verboten und wird vom Veranstalter mit Disqualifikation und einer Teilnahmesperre von 2 Jahren geahndet.
Rennkomitee / Protestkomitee:
Über alle strittigen Fragen entscheidet ausschließlich das Rennkomitee. Proteste sind am Renntag bis spätestens 17.00 Uhr im Rennbüro gegen eine Gebühr von € 200,- schriftlich einzureichen. Wird dem Protest Folge gegeben, wird die geleistete Gebühr erstattet, andernfalls verfällt die Protestgebühr. Das Rennkomitee entscheidet über den Protest bis spätestens 18:00 endgültig in schriftlicher Form. Gegen die abschließende Entscheidung des Rennkomitees ist kein weiteres Rechtsmittel zulässig.
Das Rennkomitee setzt sich aus 3 unabhängigen Personen zusammen und es gilt ein Mehrheitsentscheid.
Bildrechte:
Jeder Teilnehmer erteilt mit der Teilnahme an der Mur - Challenge dem Veranstalter, der ARGE Mur Challenge sowie den übertragenden TV- und Radio-Anstalten und Fotografen das unwiderrufliche Recht, die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Mur - Challenge gemachten Aufnahmen (Audio- und Video) entschädigungslos und ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens für jeden erlaubten Zweck (insbesondere auch für Marketingzwecke) auszuwerten und zu veröffentlichen.
Sponsorflächen:
Es ist jedem Teilnehmer untersagt, jegliche Sponsorfläche des Veranstalters (Startnummern, Transparente, Stirnbänder etc.) zu verdecken bzw. zu entfernen. Das Anbringen von veranstaltungsfremden Sponsoren entlang der Strecke ist verboten. Weiters dürfen die Startnummern nicht von eigenen Sponsoren verdeckt werden. Die Körperfläche sowie die Flächen an dem jeweiligen Sportgerät können mit Ausnahme der oben erwähnten Einschränkung frei verwendet werden.
Haftung:
Die Teilnahme an der Mur - Challenge ist mit gewissen und ungewissen Gefahren für die Teilnehmer verbunden. Durch die Unterfertigung der Teilnahmebedingungen erklärt der Teilnehmer, dass er, falls ihm ein Schaden entstehen oder er sich verletzen sollte, weder gegenüber dem Veranstalter, den für die Bewerbe Verantwortlichen noch gegenüber der ARGE Mur Challenge Ersatzansprüche welcher Art auch immer geltend machen wird. Darüber hinaus bestätigt der Teilnehmer durch die Unterfertigung der Teilnahmebedingungen, dass er über eine aufrechte persönliche Haftpflichtversicherung und eine aufrechte persönliche Freizeitunfallversicherung verfügt, die seine Teilnahme an der Mur - Challenge abdeckt. Der Teilnehmer wird den Veranstalter, die ARGE Mur Challenge und die für die Bewerbe Verantwortlichen, gegenüber Dritten, für alle Fälle schad- und klaglos halten.
Hinweise:
Das Organisationskomitee behält sich das Recht vor in Einzelfällen auch gegen das Reglement zu entscheiden. Diese Entscheidungen haben dabei keinen Einfluss auf das Gesamtreglement und finden so nur in diesem speziellen Fall Anwendung.
Änderungen
Das Rennkomitee behält sich das Recht vor, dieses Reglement jederzeit abzuändern bzw. zu ergänzen. Eventuelle Änderungen werden über die Website des Veranstalters kommuniziert.
Satz- und Druckfehler bzw. Änderungen vorbehalten
©️ ARGE Mur - Challenge
Ein Kajak- und Kanumarathon im grünen Herzen Österreichs auf der freifließenden Mur - präsentiert von Keli ®
© 2020 Mur Challenge • design by ARGE Mur-Challenge